Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Services
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1 Vertragsschluss
1.1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Leistungsbeschreibung
Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schulden wir die Erbringung der Leistung nach dem Stand der Technik.
2.2 Leistungserbringung
Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen. Änderungen der Leistung sind möglich, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
2.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
3.2 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden erforderlich werden.
3.3 Zahlungsbedingungen
- • Anzahlung: 30% bei Vertragsschluss
- • Zwischenzahlungen: Nach Projektfortschritt
- • Restzahlung: Bei Abnahme der Leistung
- • Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung
3.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Leistungszeit
4.1 Liefertermine
Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.2 Verzögerungen
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
4.3 Lieferverzug
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Gewährleistungsfristen
Gewährleistungszeiten:
- • Bauwerke: 5 Jahre ab Abnahme
- • Baumängel: 2 Jahre ab Abnahme
- • Technische Anlagen: 2 Jahre ab Abnahme
- • Planungsleistungen: 5 Jahre ab Abnahme
5.2 Gewährleistungsrechte
Bei Mängeln haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Wir können zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Minderung oder Rücktritt verlangen.
5.3 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 6 Haftung
6.1 Haftungsumfang
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
6.2 Haftungsbeschränkung
Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
6.3 Versicherungsschutz
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 10 Millionen je Schadensfall.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Urheberrecht
Alle von uns erstellten Pläne, Zeichnungen, Kostenberechnungen und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
7.2 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen räumen wir Ihnen die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
7.3 Referenzen
Wir sind berechtigt, das Projekt zu Werbezwecken zu verwenden und als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 8 Kündigung
8.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern noch keine Bauleistungen begonnen haben.
8.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen vor.
8.3 Folgen der Kündigung
Bei Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden nur bei Kündigung aus wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
9.2 Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
§ 10 Streitbeilegung
10.1 Mediation
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung verpflichten sich beide Parteien, eine Mediation zu versuchen.
10.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, sofern der Kunde Kaufmann ist.
10.3 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.2 Änderungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf Änderungen werden wir rechtzeitig hinweisen.
11.3 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.
Stand: Januar 2024
Besondere Bestimmungen für Architekturleistungen
Leistungsphasen
Unsere Architekturleistungen werden in folgenden Phasen erbracht:
- • Grundlagenermittlung und Beratung
- • Vorentwurf und Entwurfsplanung
- • Genehmigungsplanung
- • Ausführungsplanung
- • Ausschreibung und Vergabe
- • Objektüberwachung
- • Objektbetreuung
Besondere Haftungsbestimmungen
Für Architekturleistungen gelten besondere Haftungsbestimmungen nach SIA-Ordnung 102. Die Haftung richtet sich nach der Bedeutung und Schwere des Projekts.